Laut Bescheid des Finanzamtes Augsburg vom März 2026 ist die Befreiung von der Körperschaftssteuer sowie die Berechtigung zu Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) und damit die Gemeinnützigkeit des Vereins der Theaterfreunde Augsburg e.V. aktuell erneut bestätigt worden. Dieser Bescheid gilt für die nächsten 5 Jahre (bis 2031).