Gemäß Bescheid des Finanzamts Augsburg ist die Gemeinnützigkeit des Vereins für weitere 5 Jahre (bis 2031) bestätigt
Laut Bescheid des Finanzamtes Augsburg vom März 2026 ist die Befreiung von der Körperschaftssteuer sowie die Berechtigung zu Ausstellung von Zuwendung [mehr lesen]